Datenschutz bei Praxisübergabe
04.04.2008
– HAMBURG (MedCon) – Beim Verkauf oder der Übernahme von Arztpraxen dürfen Patientenakten nur mit der Einwilligung der Patienten an den neuen Eigentümer übergehen. Darauf weist die Stiftung Gesundheit hin. ...
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BSG zur kollektiven Rückgabe der Kassenzulassung
25.01.2008
– KÖLN (MedCon) - Das Bundessozialgericht (BSG) hat bekanntlich im Juni 2007 entschieden, dass gesetzlich versicherte Patienten solche Ärzte, die kollektiv auf ihre Zulassung verzichtet haben, nicht mehr auf Kosten der Krankenkassen aufsuchen dürfen. Dementsprechend dürfen diese Ärzte auch keine Patienten im System der gesetzlichen Krankenversicherung mehr versorgen. ...
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Schnittstellenoptimierung zwischen Arzt und Steuerberater
13.12.2007
– DÜSSELDORF (MedCon) - Die Buchführung ist für jeden Arzt ein notwendiges Übel, mit dem er sich je nach Organisation mehr oder weniger auseinandersetzen muss. Neben dem ohnehin schon großen Verwaltungsaufwand kostet sie außerdem Zeit und Geld.
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Mutterschutz und Elternzeit für die Arzthelferin - Arbeitsrecht in der Arztpraxis - Teil 3
30.11.2007
– DÜSSELDORF (MedCon) - In Arztpraxen sind überwiegend Frauen als Angestellte beschäftigt. Deshalb wird der Arzt häufiger als in anderen Unternehmen mit der Situation konfrontiert, dass eine Mitarbeiterin schwanger wird. Die umfassenden gesetzlichen Regelungen dazu sind häufig unbekannt.
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Wenn die Mitarbeiter 'mal surfen gehen - Arbeitsrecht in der Arztpraxis - Teil 2
20.11.2007
– DÜSSELDORF (MedCon) - Die Anbindung einer Arztpraxis an das Internet schafft viele Vorteile, zugleich aber auch Kosten und Risiken in Bezug auf die unzulässige Nutzung durch die Mitarbeiter. ...
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Einstellen und freistellen - Arbeitsrecht in der Arztpraxis - Teil 1
16.11.2007
– DÜSSELDORF (MedCon) - Die Auswahl von Mitarbeitern für die Arztpraxis ist von entscheidender Bedeutung: je sorgfältiger sie erfolgt, desto niedriger ist das Risiko, sich später in eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung begeben zu müssen. ...
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Der erste Selektivvertrag ist unterschrieben
13.11.2007
– KÖLN (MedCon) - Seit dem 1. April 2007 sieht das Sozialgesetzbuch V in dem § 73 c die Möglichkeit für die gesetzlichen Krankenkassen vor, allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen Einzelverträge - über die gesamte ambulante Versorgung und damit weit über die integrierte Versorgung hinaus - mit vertragsärztlichen Leistungserbringern oder Managementgesellschaften zu schließen. ...
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