Griffbereit für den Ernstfall

Wohl dem, der nicht bei der Suche nach Versicherungsunterlagen verzweifeln muss, sondern sie gleich griffbereit hat: Denn Verzögerungen bei der Meldung von Schäden können die Ansprüche gefährden. (Foto: MEV) 28.04.2008 – KÖLN (MedCon) – Praxisbrand, Wasserschaden oder Sportunfall mit Krankenhausaufenthalt und Verdienstausfall: Wohl dem, der für diese Fälle eine Versicherung abgeschlossen hat.
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Arzneikostenregresse bei Off-Label-Use vermeiden

Quelle: DAK/Wigger 07.04.2008 – KASSEL (MedCon) – Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem aktuellen Urteil Wege aufgezeigt, wie Vertragsärzte bei Off-Label-Use von Medikamenten Regresse vermeiden können.
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Datenschutz bei Praxisübergabe

04.04.2008 – HAMBURG (MedCon) – Beim Verkauf oder der Übernahme von Arztpraxen dürfen Patientenakten nur mit der Einwilligung der Patienten an den neuen Eigentümer übergehen. Darauf weist die Stiftung Gesundheit hin. ... weiterlesen

BSG zur kollektiven Rückgabe der Kassenzulassung

Bild: MEV-Verlag 25.01.2008 – KÖLN (MedCon) - Das Bundessozialgericht (BSG) hat bekanntlich im Juni 2007 entschieden, dass gesetzlich versicherte Patienten solche Ärzte, die kollektiv auf ihre Zulassung verzichtet haben, nicht mehr auf Kosten der Krankenkassen aufsuchen dürfen. Dementsprechend dürfen diese Ärzte auch keine Patienten im System der gesetzlichen Krankenversicherung mehr versorgen. ... weiterlesen

Schnittstellenoptimierung zwischen Arzt und Steuerberater

Albtraum Buchführung: Eine individuell abgestimmte Aufteilung und Verzahnung der Arbeitsprozesse kann Zeit sparen und Kosten senken. Quelle: MEV Verlag 13.12.2007 – DÜSSELDORF (MedCon) - Die Buchführung ist für jeden Arzt ein notwendiges Übel, mit dem er sich je nach Organisation mehr oder weniger auseinandersetzen muss. Neben dem ohnehin schon großen Verwaltungsaufwand kostet sie außerdem Zeit und Geld.
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Mutterschutz und Elternzeit für die Arzthelferin - Arbeitsrecht in der Arztpraxis - Teil 3

Umfassende gesetzliche Bestimmungen regeln den Mutterschutz am Arbeitsplatz. Quelle: InterComponetWare AG, Walldorf 30.11.2007 – DÜSSELDORF (MedCon) - In Arztpraxen sind überwiegend Frauen als Angestellte beschäftigt. Deshalb wird der Arzt häufiger als in anderen Unternehmen mit der Situation konfrontiert, dass eine Mitarbeiterin schwanger wird. Die umfassenden gesetzlichen Regelungen dazu sind häufig unbekannt.
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Wenn die Mitarbeiter 'mal surfen gehen - Arbeitsrecht in der Arztpraxis - Teil 2

Das kann teuer werden ...surfen, chatten, mitbieten während der Arbeitszeit. Quelle: MEV-Verlag 20.11.2007 – DÜSSELDORF (MedCon) - Die Anbindung einer Arztpraxis an das Internet schafft viele Vorteile, zugleich aber auch Kosten und Risiken in Bezug auf die unzulässige Nutzung durch die Mitarbeiter. ... weiterlesen