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KÖLN (MedCon) – Praxisbrand, Wasserschaden oder Sportunfall mit Krankenhausaufenthalt und Verdienstausfall: Wohl dem, der für diese Fälle eine Versicherung abgeschlossen hat.
Wer in solch einer Stresssituation allerdings lange nach den Versicherungsunterlagen suchen muss, gefährdet möglicherweise seine Ansprüche. Darauf weist auch ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Wuppertal (AZ: 39 C 557/06) hin, das einer Versicherung Recht gab, die sich weigerte, einen Schaden zu regulieren, der erst nach 14 Tagen gemeldet worden war.
Klassische Beispiele für Versicherungen, die eine umgehende Meldung des Versicherungsfalles erfordern, sind die Lebensversicherung und die Unfallversicherung. Hier muss die Versicherungsgesellschaft sofort nach dem Tod oder Unfall des Versicherten informiert werden. Denn der Versicherer behält sich vor, bei strittigen Fällen gegebenenfalls selbst Untersuchungen zu veranlassen. Da bleibt den Hinterbliebenen in der Regel nur wenig Zeit, ihrer Meldepflicht nachzukommen.
Deshalb sollten die Angehörigen oder sonstige Vertrauensperson darüber informiert sein, welche Versicherungspolicen es gibt und an welche Versicherungen sie sich im Schadensfall wenden sollen. Außerdem sollte die Versicherungspolice oder eine Kopie davon so aufbewahrt werden, dass sie für Angehörige auch in Ausnahmesituationen leicht zu finden ist.
Bei einigen Versicherungen nützt es im Schadensfall allerdings wenig, wenn die Police im Ordner abgeheftet ist. So empfiehlt es sich, Wohngebäude- und Hausratspolicen, die ja in der Regel einen Großteil des eigenen Vermögens versichern, außerhalb der eigenen vier Wände aufzubewahren.
Das gleiche gilt für Praxisversicherungen. Feuer- oder Wasserschäden könnten die Versicherungsunterlagen vernichten, dann kann der Versicherte nicht mehr nachvollziehen, in welchem Umfang er Leistungen von welcher Versicherungsgesellschaft beanspruchen kann. Und auch hier gilt, den Schaden möglichst schnell zu melden.
Ebenso wichtig wie die Vertragsunterlagen selbst sind Aufstellungen über den Wert des Hausrates oder der Praxisausstattung. Vor allem bei größeren oder Totalschäden sind Streitigkeiten mit Versicherungen häufig: über den Wert der Einrichtung, der Ausstattung des Hauses oder der Praxis. Dann ist es hilfreich, wenn detaillierte Listen und eventuell sogar Fotos vorliegen - gegebenenfalls mit Rechnungskopien.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, nicht nur den Versicherungsschein selbst, sondern auch die Antragsunterlagen, eingereichte Dokumente – beispielsweise zu den Gesundheitsfragen – und die Dokumentation der Beratung durch den Vertreter mit aufzubewahren. Denn Streit entzündet sich in der Regel an den Antragsunterlagen und den Beratungsgesprächen.
Deshalb ist es sinnvoll, das gesamte Antragsverfahren zu dokumentieren, um bei einem möglichen Rechtsstreit alle wichtigen Unterlagen parat zu haben, um die eigenen Ansprüche zu stärken.
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