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Erziehen Sie Ihre Patienten dazu, immer, auch bei kurzfristig nötigen Behandlungsterminen, eine telefonische Terminvereinbarung einzuholen.
Dafür empfiehlt es sich, täglich am Ende der Vor- und auch der Nachmittagssprechstunde je einen halbstündigen Puffer für solche „Kurztermine" freizuhalten. Für telefonische Auskünfte seitens des Augenarztes „Telefonsprechzeiten" am Ende jeder Sprechzeit einrichten oder auch Rückrufvereinbarungen treffen, die dann aber auch zwingend zuverlässig erfolgen müssen.
Denn ein Telefonat während eines laufenden Patientenkontaktes stört die Konzentration, erfordert oft einen Wechsel des Raumes (um ungestört reden zu können) und kostet so deutlich mehr Zeit als nötig wäre. Außerdem ist es eine Zumutung gegenüber dem gerade vor Ihnen sitzenden Patienten. Das würde man sich als „Arztkunde" genauso wenig gefallen lassen wie beim Rechtsanwalt oder Steuerberater. Wer keine Rückrufvereinbarung akzeptiert, benötigt meist gar nichts Medizinisches, sondern will Ihnen irgendetwas verkaufen.
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