Kurzarbeit in Arztpraxen

Die Wirtschaftskrise könnte auch Ärzte treffen. (Foto: ©Dr. Klaus-Uwe Gerhardt/PIXELIO; www.pixelio.de)
Die Wirtschaftskrise könnte auch Ärzte treffen. (Foto: ©Dr. Klaus-Uwe Gerhardt/PIXELIO; www.pixelio.de)

27.07.2009 – HAMBURG (MedCon) In Krisenzeiten melden viele Unternehmen Kurzarbeit an, um Stellenabbau zu vermeiden. Prinzipiell steht dieses Instrument auch Praxisinhabern zu Verfügung.

Ob es jedoch eine erfolgversprechende Option ist, um vorübergehend Personalkosten zu sparen, ist derzeit allerdings unklar. Darauf weist die Stiftung Gesundheit in ihrem aktuellen Stiftungsbrief hin.

Wie Franziska David, Chefredakteurin beim IWW Institut und Fachanwältin für Steuerrecht, im Stiftungsbrief erklärt, erhalten Praxisinhaber Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter für die Jahre 2009 und 2010 hälftig zurück - ab dem siebten Monat und bei beruflichen Weiterbildungen sogar in voller Höhe. Mitarbeitern werde der Verdienstausfall durch Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent ausgeglichen; 67 Prozent, falls ein Kind im Haushalt lebt.

"Die Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Mitarbeiter oder ein entsprechender Tarifvertrag. Außerdem muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen, der bei den Beschäftigten zu einem Entgeltverlust von mehr als zehn Prozent führt", erklärt die Fachanwältin. Die Größe der Praxis spiele dabei keine Rolle. Auch könne Kurzarbeit nicht für bereits gekündigte oder dauerkranke Mitarbeiter beantragt werden.

Schriftlich anzeigen müssen Praxisinhaber Arbeitsausfälle bei der örtlichen Agentur für Arbeit. Diese entscheidet dann unverzüglich, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Berechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergelds obliegt den Praxisinhabern. Ein Online-Berechnungstool ist über die Homepage der Arbeitsagentur (www.arbeitsagentur.de) verfügbar. Anschließend kann die Erstattung der Beiträge schriftlich bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

"Die Hürden für Kurzarbeitergeld für Arztpraxen sind hoch, denn die Kriterien sind nicht auf Arztpraxen zugeschnitten. Übergreifende Erfahrungswerte von Freiberuflern fehlen bisher", schränkt David allzu optimistische Erwartungen ein.

Quelle: Stiftung Gesundheit, Juli 2009

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