Weiter höhere RLV für Kooperationen

Gemeinschaftspraxen erhalten bis zu 40 Prozent höhere RLV. (Foto: MEV Verlag)
Gemeinschaftspraxen erhalten bis zu 40 Prozent höhere RLV. (Foto: MEV Verlag)

15.06.2009 – KÖLN (MedCon) Nach Aussage des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Köhler haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, die zunächst bis Juni 2009 befristeten zehnprozentigen RLV-Aufschläge für fachgleiche Gemeinschaftspraxen weiterhin zu gewähren.

Und auch fachübergreifende Gemeinschaftspraxen und MVZ erhalten ab dem III. Quartal 2009 einen Aufschlag auf das RLV. Für diese Organisationsformen ist eine Ausweitung des RLV in einer Größenordnung zwischen fünf Prozent und 40 Prozent zu erwarten (je nach Anzahl der vertretenen Fachrichtungen). Geschöpft werden diese Mittel voraussichtlich aus dem Gesamthonorar aller Ärzte.

Dagegen stehen RLV-Abzüge in solchen Fällen, in denen überdurchschnittlich viele Patienten von mehr als einem Arzt gemeinsam behandelt werden. Diese Fälle zählen künftig in der RLV-Systematik nur noch als ein Fall. Relevant ist also nicht mehr der Arztfall, sondern wie früher wieder der Behandlungsfall.

Wer nicht in einer Gemeinschaftspraxis niedergelassen ist und diese auch aus organisatorischen oder räumlichen Gründen nicht errichten kann, sollte sich mit dem Konzept der Praxiskette befassen. Seit 2007 besteht die Möglichkeit zur Gründung eines solchen Verbundes, bei dem sich mehrere Einzelpraxen zu einer Berufsausübungsgemeinschaft über Standorte hinweg zusammen schließen. Der Umzug in gemeinsame Räume ist nicht notwendig.

Wer eine solche (interdisziplinäre oder fachgleiche) Praxiskette zur Verbesserung der Kooperation und der medizinischen Versorgung in der Region anstrebt, wird künftig ebenfalls mit einem RLV-Bonus belohnt.

Quelle: Frielingsdorf Consult

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