Sinnvolle Praxis-Strategie: Regionale Praxisverbünde

Bündnisse zwischen niedergelassenen Kollegen stärken den Einfluss auf regionaler Ebene. (Foto:©Konstantin Gastmann (goenz|com photography berlin)/PIXELIO; www.pixelio.de)
Bündnisse zwischen niedergelassenen Kollegen stärken den Einfluss auf regionaler Ebene. (Foto:©Konstantin Gastmann (goenz|com photography berlin)/PIXELIO; www.pixelio.de)

07.04.2009 – KÖLN (MedCon) Das Ziel der derzeitigen Politik ist eine Umverteilung von Honorar und Einfluss im Gesundheitswesen. Niedergelassene Ärzte sitzen dabei allerdings zwischen den Stühlen. Was also tun?

Die Antwort ist klar: Für die niedergelassene Ärzteschaft gilt es, den eigenen Einfluss zu bündeln und geltend zu machen. Wichtige Elemente hierfür sind auf Landesebene und auf regionaler Ebene mit den vielfach vorhandenen Praxisnetzen und Genossenschaften bereits geschaffen.

Ergänzt werden sollten diese Strukturen durch handlungsfähige und stabile Bündnisse der Kollegen vor Ort. Ideales Werkzeug hierfür: Die standortübergreifende Gemeinschaftspraxis.

Worum handelt es sich?
Der Grundgedanke ist, dass sich zwei bis fünf Praxen zu einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen, jedoch ohne unter ein Dach zu ziehen. Die entstehende Großpraxis mit mehreren Standorten hat viele Patienten, löst ein beträchtliches Leistungsvolumen aus und vereinigt einen beträchtlichen Anteil des Honorartopfes auf sich. Damit ist diese Großpraxis einflussreicher und verhandlungsstärker, als jede einzelne Praxis es alleine sein könnte.

Wie funktioniert es?
Die Partner schließen einen Vertrag über eine standortübergreifende Gemeinschaftspraxis. Dieser enthält alle Elemente eines klassischen Gemeinschaftspraxisvertrages. So werden die Honorare künftig gemeinsam abgerechnet und dann nach einem festzulegenden Schlüssel auf die Standorte verteilt. Die Kosten werden vom Steuerberater pro Standort separat erfasst, so dass beispielsweise die persönliche Personalpolitik autonom weiterverfolgt werden kann.

Wo sind die Vorteile?
· Weiterhin weitgehende Autonomie
· Gesteigerte Verhandlungsstärke und Stärkung des Einflusses in der Region
· Partner können Ihre Budgets gegenseitig nutzen
· Ggf. Budgetaufschlag von 10 Prozent zumindest für die Quartale I und II/2009
· Alle Partner können an allen Standorten tätig werden
· Gegenseitige Vertretung
· Gemeinsame Anstellung eines Assistenten möglich (ggf. mit Zulassung = Budget)
· Pragmatisch realisierbar
· Bei Bedarf pragmatisch auflösbar (weil Einzelstandorte erhalten bleiben)
· Attraktiv für eintretende Kollegen (Praxisnachfolge)
· Hohe Verbindlichkeit und Handlungsfähigkeit im kleineren Kreis

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