Elektronische Abrechnung seit Jahresbeginn Pflicht

Die eCard wirft ihre Schatten voraus: Seit Jahresbeginn ist die Abrechnung per CD oder Internet Pflicht. (Foto: ©S.Hainz/PIXELIO; www.pixelio.de)
Die eCard wirft ihre Schatten voraus: Seit Jahresbeginn ist die Abrechnung per CD oder Internet Pflicht. (Foto: ©S.Hainz/PIXELIO; www.pixelio.de)

05.01.2009 – DÜSSELDORF (MedCon) Seit Beginn dieses Jahres sind alle Vertragsärzte verpflichtet, ihre Abrechnung per EDV vorzunehmen. Darauf weist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hin.

Grundlage hierfür ist eine Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur EDV-Abrechnung, die auf entsprechenden Bestimmungen im GKV-Modernisierungsgesetz (§ 295 SGB V Absatz 4) beruht. Die KV Nordrhein hat hierzu ein ausführliches Merkblatt veröffentlicht (http://www.kvno.de/importiert/IT-Pflicht_eGK.pdf).

Das bedeutet, dass alle KV-Mitglieder spätestens für die Quartalsabrechnung 1/2009 ein IT-System benutzen müssen. Ausnahmen gelten nur für KV-Mitglieder, die in 2008 das 63. Lebensjahr überschritten haben: Sie dürfen bis zum so genannten Online-Rollout, mit dem nach Angaben der KV Nordrhein frühestens 2010 zu rechnen ist, weiter konventionell auf Papier abrechnen. Danach müssen jedoch alle KV-Mitglieder (auch die über 63-Jährigen) mit einem Praxiscomputer ausgestattet sein und ihre KV-Abrechnung entweder mit Diskette, CD oder Online abliefern.

Quelle: KV Nordrhein, Newsletter vom 18. Dezember 2008

Kommentare

Noch keine Kommentare vorhanden.

Neuen Kommentar schreiben