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– KÖLN (MedCon) In den meisten KVen sind nunmehr die Fallwerte und damit die Regelleistungsvolumen für das I. Quartal 2009 bekannt. Bei einem Vergleich der von den KVen veröffentlichten RLV-Fallwerte mit den um extrabudgetäre Leistungen bereinigten Fallwerten früherer Jahre kommt es teilweise zu Überraschungen.
Denn trotz des von der KBV verhandelten Mehrhonorars von bundesweit 2,7 Milliarden Euro, von dem alle KVen in unterschiedlichem Maße profitieren, liegen in einigen KVen die RLV-Fallwerte niedriger als die Fallwerte in 2008.
Auffällig sind teilweise auch starke Abweichungen von Fallwerten zwischen den KVen. Beispiel Hausärzte: In Westfalen-Lippe liegt der hausärztliche RLV-Fallwert bei rund 32 Euro pro Fall, im benachbarten Niedersachsen hingegen bei rund 44 Euro pro Fall - ein Unterschied von immerhin rund 27 Prozent. Der orthopädische Fallwert liegt hingegen in beiden KVen gleichmäßig bei rund 31,50 Euro pro Fall .
Die Ursachen für diese Verwerfungen liegen u.a. in den so genannten Vorwegabzügen. Die KVen ziehen von der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung bestimmte Beträge für die künftig zu festen Punktwerten zu vergütenden freien Leistungen (z.B. Akupunktur, Labor, Notdienste etc.) ab und legen diese zurück. Hierbei kommt es darauf an, den voraussichtlich dafür anfallenden Honorar-Betrag im Voraus korrekt vorherzusagen, um sowohl spätere Finanzierungslücken als auch drohende Rückzahlungen an die Kassen zu vermeiden.
Die pikante Festlegung dieser Vorwegabzüge hat beträchtliche Auswirkungen auf die RLV-Fallwerte. In Bayern betragen die Vorwegabzüge im hausärztlichen Bereich 27 Prozent, im fachärztlichen Bereich sogar 53 Prozent der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung. Nur der verbleibende Betrag steht für die Regelversorgung zur Verfügung.
Immerhin: Praxen mit besonderer Spezialisierung oder einem besonderen Versorgungsauftrag können bei der KV einen Antrag auf Fallwerterhöhung stellen.
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