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KÖLN (MedCon) – Nachdem Gesundheitsreform und neues Vertragsarztrecht verabschiedet sind, ist endlich Orientierung möglich. Die Rahmenbedingungen für die nächsten Jahr sind nun klar. Jahrelang war von anstehenden Veränderungen gesprochen worden. Jetzt sind sie definitiv da. Wer die Veränderungen analysiert, erkennt: Um die eigene Zukunft im ambulanten Gesundheitswesen langfristig zu sichern oder um den Praxiswert bei einer anstehenden Praxisabgabe zu stabilisieren, sind Aktivitäten in exakt drei Feldern nötig.
1. Spezialisierung und Schwerpunktbildung: Wenn knappe Gelder in der GKV umgeleitet werden, muss die Praxis am besten da stehen, wo hingeleitet wird. Wenn Gelder aus den Facharzttöpfen in schwere chronische Krankheitsbilder wandern, dann ist es für die Facharzt-Praxis ein wirtschaftliches Gebot, sich eben dort aufzustellen. Die Herausbildung von medizinischen Schwerpunkten und der Ausbau von Spezialisierungen trägt dazu bei, dass die Praxis im Markt erkennbar wird und als Partner für neue Versorgungsformen und alternative Verträge in Frage kommt. 2. Leistungen außerhalb der GKV: Der klassische GKV-Bereich wird zukünftig die Deckung der Praxiskosten nicht garantieren. Mittelzufluss und Leistungsausgaben werden künftig zunehmend vom Staat kontrolliert. In der Breite wird der Versorgungsumfang der GKV ausgezehrt. Längst ist der Selbstzahlerbereich daher ein festes Standbein in der Gesundheitsbranche. Jeder Praxisinhaber hat die Frage zu beantworten, ob (und wenn ja wie) er sich auch außerhalb der GKV engagiert. 3. Kooperation mit Kollegen: Knappe Mittel und Wahlfreiheit bei Kassen und Patienten – aus diesem Stoff ist Wettbewerb gemacht. Entsprechend verunsichert reagieren die meisten Praxisinhaber. Ein Ausweg ist die Kooperation mit Kollegen. Durch das gemeinsame Auftreten wird der Wettbewerb innerhalb der Gruppe gemindert, die Erfolgsaussichten insgesamt werden deutlich erhöht. Der Gesetzgeber eröffnet mit dem neuen Vertragsarztrecht dem niedergelassenen Arzt sehr weitgehende Möglichkeiten zur Kooperation. Fazit: Wer bereits in Kollegen-Netzwerken involviert ist, ist im Vorteil. Vorhandene Praxisnetze oder Qualitätszirkel können weiter entwickelt werden zu Berufsausübungsgemeinschaften, die sich den Patienten und den Kassen als geschlossene Kompetenznetzwerke präsentieren. Als idealer Einstieg in die Entwicklung von Kollegennetzwerken hat sich im letzten Jahr die sogenannte Teilgemeinschaftspraxis nach § 18 Abs. 1 MBO bewährt. Leicht zu gründen, keine Notwendigkeit für Investitionen oder Praxisverlegung, wirtschaftlich für alle Partner attraktiv und zahlreiche Erweiterungsmöglichkeiten – das sind die Vorzüge dieser Kooperationsform. Erfolgreich haben sich niedergelassene Ärzte bereits z.B. zu den Themen Adipositas, Operationen, Prävention, Osteoporose oder Darmkrebs in Teilgemeinschaftspraxen gruppiert. Die wirtschaftlichen Chancen sind bei geeigneter Ausrichtung enorm, die Sicherheit in einem von Wettbewerb geprägten Umfeld wächst deutlich.
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