Ambulantes Operieren: Lassen Sie sich kein X für ein U vormachen!

03.09.2006

KÖLN (MedCon) – Ambulante Operateure gehören zu den Hauptverlierern bei der Einführung des EBM 2005. Auf der Kostenseite machen OP-Zentren ihren Operateuren neue, teilweise deutlich schlechtere Vertragsangebote. Viele Operateure sind daher nun mit den Möglichkeiten und Risiken einer selbständigen Vertragsverhandlung konfrontiert. Aus Unkenntnis über eigene Kosten und tatsächliche Erträge aus der gewohnten Abrechnung nach EBM werden heute teilweise wirtschaftlich deutlich ungünstige Vertragsabschlüsse erzielt. Voraussetzung für die Bewertung eines Vertragsangebotes ist eine gute Kenntnis der eigenen Zahlen. Mit Kenntnis dieser Zahlen für die eigene Praxissituation kann eine Verhandlungsstrategie aufgebaut werden. Diese Strategie muss je nach Verhandlungsgegenstand unterschiedlich begründet werden. Der ambulante Operateur im OP-Zentrum errechnet aus der Differenz zwischen OP-Honorar und OP-Aufwand die betriebswirtschaftlich maximal vertretbare Abgabe an das OP-Zentrum. Beispiel: Dr. A operiert seit Jahren in einem benachbarten OP-Zentrum. Mit Einführung des neuen EBM unterbreitet ihm sein OP-Zentrum ein neues Angebot. Dieses sieht vor, dass er von seinem Operateurs-Honorar 30 Prozent an sein OP-Zentrum abzugeben hat. Für arthroskopische Operationen soll das Honorar unangetastet bleiben, dafür ist die Kostenpauschale voll an das OP-Zentrum abzugeben. Die Abrechnung des OP-Zentrums für das Quartal 4/2005 ergab für Dr. A einen Gesamt-Betrag von rund 4.400 Euro. Bei OP-genauer Individual-Kalkulation der Honorare und Kosten zeigt sich, dass die Regelung bzgl. der arthroskopischen Operationen für Dr. A vorteilhaft ist. Die Pauschalabgabe von 30 Prozent des Operateur-Honorars hingegen macht alle anderen OP für Dr. A unwirtschaftlich. Die maximale Abgabe an das OP-Zentrum, die für Dr. A betriebswirtschaftlich vertretbar wäre, liegt bei diesen Operationen unter der Forderung des OP-Zentrums. Anhand der Anzahl der in dem Quartal 4/2005 von Dr. A durchgeführten Operationen lässt sich für dieses Quartal eine Abgabe von insgesamt rund 3.800 Euro an das OP-Zentrum errechnen, die betriebswirtschaftlich für die Praxis vertretbar wäre. Diese Summe wird durch eine Abrechnung des OP-Zentrums in Höhe von 4.400 Euro überschritten. Am Verhandlungstisch konnte Dr. A mittels der vorgelegten Zahlen über seine Kostenstruktur eine Senkung der abzuführenden Honorarquote von 30 auf 20 Prozent des OP-Honorars erreichen, was im Quartal einen Betrag von rund 600 Euro spart.

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