- Alle Fachbereiche
- Politik
- Kliniken & Praxen
- Medizin & Forschung
- Pharma & MedTech
- Praxismanagement
- Management & Personal
- Marketing & Kommunikation
- Recht & Steuer
KÖLN (MedCon) – Das MVZ spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Praxisabgabe und bei der Alterssicherung. Zwar wird es auch künftig voraussichtlich nicht möglich sein, über das 68. Lebensjahr hinaus im MVZ Gesellschafter zu bleiben. Doch bringt das MVZ dennoch wichtige Vorteile bei der Sicherung der eigenen Praxisabgabe. Während bei der Abgabe einer Einzelpraxis oder eines Gemeinschaftspraxisanteils ein Übernehmer gefunden werden muss, der den Praxiswert komplett finanziert und in die Praxis einsteigt, kann beim MVZ die Übernahme des Gesellschaftsanteils durch die übrigen MVZ-Partner gemeinsam erfolgen. Diese erwerben mit gemeinsamer Finanzkraft Zulassung und Praxisanteil und können die Stelle mit einem angestellten Arzt besetzen. Mehrgewinne verbleiben bei den Gesellschaftern, die den erworbenen Praxisanteil als lukrative Investition verbuchen können, ohne die Praxis selber führen zu müssen.
Noch keine Kommentare vorhanden.