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KÖLN (MedCon) – Der Umfang und die Höhe von Kreditsicherheiten sind bei der Vorbereitung von Kreditentscheidungen meist nur von ergänzender Bedeutung.
Das hatte Dr. Jürgen D., Praktiker aus der Nähe von Düsseldorf, auch nach mehr als achtjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit mit seiner Hausbank noch nicht erlebt: Sein Kundenberater lehnte seinen Wunsch auf Erhöhung der Kontokorrentkreditlinie von bisher 25.000 Euro auf 35.000 Euro mit dem Hinweis ab, dass dies seine derzeitige Einnahmesituation trotz erstklassiger Kreditsicherheiten nicht zulässt. Zu den Details: Neben dem erwähnten Kontokorrentkredit besteht ein weiteres Darlehen über 30.000 Euro und ein Baudarlehen über 120.000 Euro, mit dem die Privatimmobilie von D. und seiner Familie finanziert wird. Dem stehen Kreditsicherheiten in Form einer Grundschuld über 200.000 Euro auf dem finanzierten Gebäude sowie eine Bürgschaft von D. über 20.000 Euro gegenüber.
Selbst wenn die Bank nur die Grundschuld als werthaltige Sicherheit in ihren Kreditakten berücksichtigt, ist sie bei einem konservativ geschätzten Verkehrswert des Hauses von 350.000 Euro auf der sicheren Seite, da es weitere Grundschulden oder sonstige Belastungen auf dem Objekt nicht gibt. Da es sich bei der Immobilie um ein privates Wohnhaus handelt, kann D. bei einer Beleihungsgrenze der Bank von 80 Prozent des Verkehrswertes von einem maximalen Kreditrahmen von rund 280.000 Euro ausgehen, so dass auch nach der beantragten Erhöhung des Kontokorrentkredites eine für den Kreditgeber ausreichende Absicherung besteht.
Dies war auch der wesentliche Teil seiner Überlegungen zum bevorstehenden Bankgespräch, die er im Vorfeld seines Kreditwunsches gemeinsam mit seinem Steuerberater abgestimmt hat. Dabei wurde allerdings weder über seine aktuelle noch über seine zukünftig zu erwartende Einnahmesituation intensiv geredet. Von den Überlegungen des Steuerberaters, bei der schriftlichen Darstellung der Einnahmeprognosen der kommenden beiden Jahre gegenüber der Bank detaillierter als bisher vorzugehen, wollte D. nichts wissen. Zur Begründung argumentierte er mit seinen erstklassigen Kreditsicherheiten, die eine Krediterhöhung nach seiner Meinung ohne weiteres rechtfertigen würden. Außerdem reklamierte er auf Grund der langjährigen Geschäftsbeziehung einen gewissen Automatismus bei weiterhin großzügigen Kreditzusagen. Immerhin ist er seinen bisherigen Zins- und Tilgungsverpflichtungen immer termingerecht nachgekommen. Damit war das Gespräch mit dem Steuerberater für D. im Grunde beendet.
Vor diesem Hintergrund ist die Überraschung zu verstehen, als D. mit der Kreditablehnung konfrontiert wird. Seine Meinung, die Bank mit ausreichenden Sicherheiten von zusätzlichen Krediten zu überzeugen, ist bei niedergelassenen Ärzten keine Ausnahme. Die hinter dieser Meinung stehende Gewissheit, dass der Kreditgeber sein Geld bei Zahlungsproblemen des Kunden durch die Verwertung der Sicherheiten schon zurückerhalten wird, verdrängt einen weitaus wichtigeren Gesichtspunkt, nämlich die persönliche und materielle Kreditwürdigkeit des Kunden. Das wesentliche Kriterium einer Kreditgewährung wird also grundsätzlich in der persönlichen Zuverlässigkeit und Zahlungsbereitschaft des Kunden sowie in seinen finanziellen Möglichkeiten liegen, auf Grund seiner Einnahmesituation den übernommenen Zahlungsverpflichtungen langfristig nachzukommen ("Kapitaldienstfähigkeit"). Bestehen bei diesen Punkten ernsthafte Bedenken, wird die Bank den Kredit in aller Regel verweigern, selbst wenn wie bei D. erstklassige Sicherheiten bereit stehen.
Kommt es dennoch zu einer Kreditvergabe, besteht die Gefahr eines Kreditausfalls, der die unmittelbare Verwertung der Sicherheiten nach sich zieht. Mit einer solchen Konsequenz ist im Ergebnis niemandem gedient. Daher sollte aus Sicht des Arztes bei der Vorbereitung zu einem Kreditgespräch die Konzentration auf der nachhaltigen, also langfristigen Kapitaldienstfähigkeit liegen. Werthaltige Kreditsicherheiten sollten dagegen der Ergänzung des Kreditwunsches und nicht zuletzt auch der Unterstützung der Verhandlungen dienen, wenn es um Zinssätze und Konditionen geht.
Check-Liste:
- Planen Sie Kreditverhandlungen grundsätzlich vor dem Hintergrund Ihrer langfristig orientierten finanziellen Möglichkeiten, die Zins- und Tilgungsraten zu leisten. Ihre Kapitaldienstfähigkeit, also die Grenze Ihrer finanziellen Belastbarkeit, sollten Sie mit Hilfe Ihres Steuerberaters realistisch ermitteln und Ihrer Bank nachvollziehbar darstellen.
- Wenn Sie in der Lage sind, werthaltige Kreditsicherheiten einzusetzen, können Sie damit Ihre Kreditkonditionen und Ihre Kreditwürdigkeit verbessern. Bitten Sie dazu Ihre Bank um eine Orientierungshilfe bezüglich der Bewertung dieser Sicherheiten und der Verhandlungsspielräume.
- Selbstverständlich sollten Sie auch andere Bankinstitute um entsprechende Angebote bitten, die sich in erster Linie ebenfalls an Ihrer Kreditwürdigkeit und ergänzend dazu an Ihren Kreditsicherheiten orientieren.
Persönliche und materielle Kreditsicherheit:
Bei der Prüfung Ihrer persönlichen Kreditwürdigkeit legt das Bankinstitut Wert auf Ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Wesentliche Grundlage dieser Prüfung sind neben Ihrer Selbstauskunft sowohl die Schufa-Auskunft als auch Wirtschaftsauskünfte. Damit wird das Kreditinstitut in die Lage versetzt, im Interesse einer verantwortungsbewussten Kreditentscheidung die Plausibilität der darin enthaltenen Informationen aufeinander abzustimmen.
Die materielle Kreditwürdigkeit umfasst die Prüfung Ihrer Kapitaldienstgrenze und Ihre damit verbundene langfristige Fähigkeit, den Kreditverpflichtungen, also vor allem den Zins- und Tilgungsraten, stets pünktlich nachzukommen. Hier wird sich der Kreditgeber als vorsichtiger Kaufmann naturgemäß an realistischen Prognosen orientieren. Es ist meist sinnvoll, diese Prognosen mit Ihrem Steuer- oder Wirtschaftsberater auf der Basis Ihrer bisherigen Erfahrungen und zukünftigen Einschätzungen zu entwickeln.
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