Die Diagnostik managen (II): Patientenwünsche hinterfragen
29.08.2002
– Die DIN EN ISO 9001:2000 fordert eine „Patientenorientierung“. Neben den Fragen der Qualitätssicherung geht es hier darum, die Patientenwünsche zu hinterfragen und Alternativen zur Therapie vorzuschlagen. Die DIN EN ISO 9001:2000 fordert den Anwender dazu auf, die Qualität seiner Leistung zu definieren. ...
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Wichtige Kleinigkeiten: positiv formulieren – positiv wirken
28.08.2002
– In manchen Arztpraxen gibt es ihn noch: den Drachen an der Rezeption. Doch angesichts des zunehmenden Konkurrenzdruckes kann sich diese Spezies eigentlich keine Praxis länger leisten.
Schließlich belegen zahlreiche Umfragen immer wieder, dass ein freundlicher und zuvorkommender Umgangston zwingende Voraussetzung dafür ist, dass sich die Patienten in der Praxis angenommen fühlen und ihr auch die Treue halten. ...
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Die Diagnostik managen (I): Mehr Sicherheit vor Gericht
28.08.2002
– Die Diagnostik ist ein elementar wichtiger Bestandteil der ärztlichen Arbeit. In Lexika wird Diagnostik ganz einfach definiert als die „Summe von Maßnahmen zur Erkennung eines Krankheitsbildes“. Was so einfach scheint, ist letztlich aber aufwändig, betrachtet man die Vielzahl an Gerichtsverfahren, die wegen mangelhafter Dokumentation verloren gehen. ...
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Bei der Fortbildung zahlt das Finanzamt mit
28.08.2002
– Die Kosten für die eigene Ausbildung kann der Arzt als Selbstständiger nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Vor den Finanzbeamten gelten diese Kosten als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Fort- und Weiterbildungen gehören jedoch zum Praxismanagement, soll die Arztpraxis immer auf dem aktuellen Stand bleiben. ...
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Grenzen der Computerwelt: Arbeitsverträge und Kündigungen nicht per E-Mail oder Fax
27.08.2002
– Folgt man der Werbung, so könnte man glauben, dass die elektronische Unterschrift (Signatur) rechtlich der handschriftlichen Unterschrift unter einem Dokument vollkommen gleichwertig ist. Allerdings gilt seit August die feine Unterscheidung zwischen der Schriftform nach § 126 BGB, die einer eigenhändige Namensunterschrift oder einer notariellen Beurkundung entspricht, der elektronischen Form nach § 126 III BGB, bei der das Dokument mit dem Namen des Ausstellers und seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, und der Textform nach § 126 b BGB. ...
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Wenn das Finanzamt an den Computer will: Zugriff nur auf steuerlich relevante Unterlagen
27.08.2002
– Ist das Finanzamt aufmerksam geworden, so dürfen die Beamten die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff prüfen. Diese Prüfungsmethode ist erst seit kurzem neben der Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung möglich, doch sie ist eingeschränkt: Nicht alle Patientendaten der Arztpraxis dürfen Gegenstand der Prüfung sein. ...
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Endlich Urlaub: Wie man die Patienten auf seinen Urlaub vorbereitet
21.08.2002
– Patienteninformation ist für das Marketing einer Arztpraxis unerlässlich. Dazu gehört auch die Information, wann der Arzt in den wohl verdienten Sommerurlaub geht. Diese Information ist auf jeden Fall eine, für die jede noch so pingelige Ärztekammer Verständnis hat. ...
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