Vermeiden Sie Gefahren am Arbeitsplatz!

Foto: MEV-Verlag
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19.04.2010 (BIERMANN) – Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Gefahren innerhalb seines Betriebes regelmäßig zu überprüfen und so gut es geht zu beseitigen - das gilt auch für die Arztpraxis. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Auf ihrer Internetseite bietet sie Informationen und Anleitungen zu diesem Thema.

Auch wenn eine Arztpraxis auf den ersten Blick ungefährlich erscheint, so könnten doch die sitzende Tätigkeiten am Empfang die Wirbelsäule strapazieren, medizinische Schutzhandschuhe Latexallergien auslösen oder herumliegende Elektrokabel Stolperfallen darstellen. "Jeder Arbeitgeber, egal in welcher Branche oder in welchem Betrieb, ist für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich", erläuterte Albrecht Liese, Leiter der Präventionsdienste der BGW. "Denn an jedem Arbeitsplatz gibt es Gesundheitsgefahren, auch wenn sie nicht sofort ins Auge fallen."

Der erste wichtige Schritt, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese sollte der Arbeitgeber regelmäßig durchführen, da sich die Gefahrenquellen mit der Zeit ändern können. Der BGW empfiehlt neben der Arbeitsplatzbegehungen auch Gespräche mit den Mitarbeitern, in denen unter anderem nach konkreten Gefahren gefragt wird.

Auf der Internetseite www.bgw-online.de finden Sie unter dem Stichwort "Gefährdungsbeurteilung" ein Protokoll in sieben Schritten, mit dem sie die Gefahrenquellen in ihrer Arztpraxis besser ausmachen können.

Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

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