Besser "unauffällig" gestalten

10.05.2002

Ende Mai 2002 läuft die Frist zur Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 ab. Diese Frist kann zwar in Einzelfällen auf besonderen Antrag hin verlängert werden.

Dennoch muss man sich schon bald mit seiner Steuererklärung für 2001 abplagen, auch wenn es ratsam erscheint, diese Arbeit an einen kundigen Steuerberater zu delegieren. Die amtlichen Ausfüllanweisungen des Finanzamtes helfen nicht oder nur kaum weiter, und Computerprogramme oder die einschlägige Beratungsliteratur gehen häufig kaum auf die Besonderheiten bei Ärzten ein. Aber selbst dann, wenn ein Steuerberater für den Arzt arbeitet, sollte man aufpassen. Einige Steuersparmöglichkeiten verführen das Finanzamt, einen Blick in die betreffende Arztpraxis zu werfen - unter Umständen mit unschönen Nebenwirkungen.

Es kann also kritisch werden, wenn man wirklich keine Steuersparvariante auslässt. Eine Anhäufung oder Kombination der auffälligsten Methoden zieht Steuerprüfer und manchmal auch Steuerfahnder an ? selbst dann, wenn die Konstruktionen und Vorgehensweisen theoretisch plausibel erscheinen. Bei kleinsten Formfehlern oder einer einfachen Plausibilitätsprüfung fällt manch attraktives Modell dem Rotstift der Steuerprüfer zum Opfer. Ihr beliebter Vorwurf gegen allzu schlaue Steuerfüchse ist gegebenenfalls der Vorwurf einer Steuerumgehung durch Gestaltungsmissbrauch. Daher folgen hier ein paar Highlights, die eine Steuererklärung auffällig machen können.

Zum Beispiel kann man hohe Spesen und Fortbildungen gerne angeben ? nur sollte dann der Gewinn angemessen sein. Wer nur aufgrund von Fortbildungen im exklusiven Ausland rote Zahlen schreibt, der muss sich über den ungebetenen Besuch nicht wundern. Auch die Deklaration mehrerer Verlustjahre in Folge ? ohne dass der Pleitegeier über der Praxis kreist ? wirkt für Steuerfahnder wie ein Leuchtturm in der Nacht. Derartige Erleuchtungen kommen den Beamten auch bei hohen Vorsteuererstattungen. Die lässt sich der Staat nur ungern gefallen, und Steuern sparende Verträge mit Familienangehörigen wecken nur allzu häufig den Verdacht, sie hätten nur einen einzigen Zweck: Steuern zu sparen.

In der Familie bleibt es auch dann nicht unbedingt, wenn minderjährige Kinder betriebliche Beteiligungen besitzen. Spätestens dann, wenn die Anteile später wieder zurück übertragen werden, werden die Steuerprüfer hellhörig. Und eine Eigenheimzulage bleibt nur so lange eine wirklich gute Sache, wie die Finanzierung einer privaten Immobilie mit versteuertem Einkommen zu erklären ist. Sonst könnten die Beamten auf die Idee kommen, es gebe auch unversteuerte Einnahmen.

Der Katzenjammer ist groß, wenn die vermeintlich wasserdichten Steuersparmodelle nicht ziehen. Hohe verzinsliche Steuernachforderungen oder gar eine Anklage wegen Steuerhinterziehung können in den Konkurs treiben. Dennoch kann Steuersparen auch mit den genannten Methoden legal sein. Nur sollten die Verträge gerade bei diesen steuerlichen Gestaltungen besonders genau und korrekt sein. Die formal einwandfreie Abwicklung mit Hilfe eines Steuerberaters ist eine Pflicht, die man selbst überprüfen sollte.
Ein ziemlich sicheres Zeichen für eine Außenprüfung ist, wenn bereits mehr als zwei Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (?gem. § 165 Abs. l AO") stehen. Im Zweifelsfall sollte man sich noch vor dem Besuch mit einer verbindlichen Auskunft vom Finanzamt absichern ? und sich gut auf einen Besuch der Steuerbeamten ohne persönliche Einladung einrichten.

Kommentare

Noch keine Kommentare vorhanden.

Neuen Kommentar schreiben