OLG verweigert Chefärztin 20.000 Euro Schmerzensgeld

Fotoquelle: MEV
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18.02.2010 – JENA (BIERMANN) – Verletzte Persönlichkeitsrechte im Beruf führen nicht zwangsläufig zu Schmerzensgeldzahlungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Jena wies am Mittwoch die Klage einer Chefärztin aus Heiligenstadt zurück, deren fachliche Kompetenz ein Rechtsanwalt aus Heiligenstadt infrage gestellt hatte.

Das OLG hob damit ein Urteil des Landgerichts Mühlhausen auf, das den Juristen im Januar 2009 zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld und weiteren 1000 Euro Schadensersatz verurteilt hatte.

"Es liege zwar eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, diese rechtfertigt aber kein Schmerzensgeld", sagte eine OLG-Sprecherin. Von den Äußerungen des Mannes sei nicht die "Individualsphäre" der Ärztin, sondern deren "berufliche Sphäre" betroffen. Laut Urteil hatte sich der Beklagte bereits verpflichtet, die Äußerungen nicht zu wiederholen. Hinzu komme, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, die Klägerin herabzuwürdigen.

Im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung eines früheren Chefarztes im Heiligenstädter Eichsfeld-Klinikums hatte es 2007 zahlreiche Demonstrationen und Protestaktionen von Patienten gegeben.
Der Rechtsanwalt hatte sich in seiner Funktion als Kommunalpolitiker für die Weiterbeschäftigung des gekündigten Arztes eingesetzt und Zweifel an der fachlichen Kompetenz seiner Nachfolgerin geäußert. (dpa)

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