Strengere Regeln für Zulassung eines MVZ

28.12.2009 – BERLIN (BIERMANN) – Niedergelassene Ärzte, die planen, mit anderen Leistungserbringern ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu gründen, sollten sich beeilen. Denn die Regierungskoalition plant offenbar, die Zulassungsregelungen für MVZ zu ändern. Darauf weist die Steuerberatungsgesellschaft Ecovis hin.

Der Koalitionsvertrag sehe vor, MVZ nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen, berichtet Ecovis. Geschäftsanteile könnten nur von zugelassenen Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden.

Wesentlich sei dabei vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärzten zusteht und das MVZ Ärzten verantwortlich geführt wird. Für den Bereich unterversorgter Gebiete soll eine Öffnungsklausel für Krankenhäuser vorgesehen werden, wenn keine Interessenten aus dem Bereich der Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen."

Bislang können alle Leistungserbringer, die an der Versorgung gesetzlich Krankenver­sicherter teilnehmen, ein MVZ gründen. Zwar werde durch die neue Regelung die Rolle des Arztes innerhalb eines MVZ erheblich gestärkt, Mischformen, etwa wenn Ärzte und Physiotherapeute ein MVZ bilden, seien dann aber nicht mehr möglich, erläuterte Axel Keller, Rechtsanwalt bei der Steuerberatungsgesellschaft.

Die weitere Konsequenz: Weil Krankenhäuser in strukturschwachen Gebieten als MVZ-Initiatoren nur zum Zuge kommen sollen, wenn sich kein interessierter Arzt findet, bedeute das nicht nur Verzögerungen beim Zulassungsverfahren, sondern auch eine Einschränkung der möglichen medizinischen Versorgung. Schließlich seien gerade in solchen Regionen von Krankenhäusern gegründete MVZ eine wichtige Alternative für die Patienten.

Wann eine entsprechende Gesetzesänderung zu erwarten ist, steht nach Angaben der Gesellschaft derzeit noch nicht fest. Doch sollten Leistungserbringer, die keine Vertragsärzte sind und über die Gründung eines MVZ nachdenken, die geplanten Änderungen der Regierung in ihre Überlegungen einbeziehen. Derzeit sollte davon ausgegangen werden, dass verfassungsrechtliche Gründe zur Aufnahme von Bestandsschutzregelungen für bereits gegründete und zugelassene MVZ zwingen werden. "Das spricht dafür", so Rechtsanwalt Keller, "derzeit möglicherweise vorhandene Pläne zur Gründung eines MVZ zu beschleunigen, um dem neuen Gesetzes­entwurf und mit seinen schärferen Zulassungsregelungen zuvorzukommen."

Quelle: ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

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