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– BERLIN (MedCon) In Zeiten der Honorarreform und Wirtschaftskrise überlegen sich viele Ärzte, statt einer neuen Mitarbeiterin in Vollzeit zunächst doch lieber eine 400-Euro-Kraft einzustellen. Für Mitarbeiterinnen, die aufgrund familiärer Gründe keinen Voll- oder Teilzeitjob ausüben können, ist diese Form der Beschäftigung wiederum eine gute Alternative, um trotzdem im Beruf zu bleiben.
Allerdings müssen für so genannte Minijobber neben den Beiträgen an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichtet werden, so dass für den Arbeitgeber neben dem eigentlichen Arbeitsentgelt noch Ausgaben von mindestens 30 Prozent des Gehalts hinzukommen.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Haftung des Arbeitgebers für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Bei einem Unfall trägt sie daher die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. Bleibt die Erwerbsfähigkeit in Folge des Unfalls dauerhaft gemindert, zahlt die Unfallversicherung eine Rente.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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