Kündigungsfrist einhalten

13.05.2002

Die schnelle Entwicklung von Neuerungen bei der Praxis-EDV lässt es – nicht zuletzt zur Schonung der eigenen liquiden Mittel – angeraten sein, die Hardware zu leasen. Häufig bieten Leasingfirmen als Alternative Verträge mit Festlaufzeit und Verträge mit Grundlaufzeit und anschließender Kündigungsmöglichkeit.

Manche Ärzte glauben, mit einer vereinbarten Kündigungsmöglichkeit flexibler zu sein, was sich jedoch als Trugschluss herausstellt. Im Gegenteil: Oft werden die Kündigungstermine vergessen, so dass sich Verlängerungen der Vertragszeit um in der Regel sechs Monate ergeben.

Die Leasingfirma kann damit gut leben, hat sie doch – wie bereits erwähnt – Kosten und Gewinn schon kassiert. Was jetzt noch anfällt, ist ihr Reingewinn. Deshalb gehören alle Leasingverträge auf den Prüfstand. Kündigungstermine sind immer einzuhalten.

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