Das „Kleinvieh“ im Visier

03.04.2002

Erfahrungsgemäß sind in vielen Arztpraxen Kostensenkungen von zehn bis zwanzig Prozent möglich, ohne dass die Qualität der medizinischen Versorgung oder der Service für die Patienten darunter leiden.

Welche Kostensenkungsmaßnahmen zu ergreifen sind, hängt natürlich von den Besonderheiten der jeweiligen Praxis ab. Eine Analyse der Kostenstruktur ist also wichtig, weil nur gezielte Kostensenkungen den Erfolg der Praxis langfristig steigern können, während ein mehr oder minder willkürlicher „Kahlschlag” in der Regel zwar kurzfristig für höhere Erträge sorgt, langfristig jedoch eher kontraproduktiv wirkt. Bei der Analyse gehören alle Maßnahmen, die Kosten verursachen, auf den Prüfstand. Zu fragen ist dabei immer: Warum fallen die Kosten an? Sind die Maßnahmen/die Ausgaben wirklich notwendig? Geht es auch anders?

Die unterschiedlichsten Maßnahmen zur Kostensenkung führen zum Erfolg. Dabei handelt es sich zwar größtenteils um „Kleinvieh”, doch dieses macht bekanntlich auch Mist. So werden beispielsweise die Stromkosten durch einen Wechsel des Anbieters und die Telefonkosten durch die Wahl eines günstigeren Tarifmodells gesenkt. Die Heizkosten können gesenkt werden, indem während der Heizperiode im wöchentlichen Turnus jeweils eine Mitarbeiterin dafür verantwortlich ist, dass gegen Sprechstundenende die Heizkörper in allen Räumen heruntergedreht werden

Die Finanzierungskosten können gesenkt werden, indem der häufig hohe Kontokorrent-Kredit in ein langfristiges Darlehen umgewandelt wird. Eine Durchsicht der Versicherungen zeigt zudem, dass bei einigen Verträgen die Deckungshöhe reduziert werden kann, bei anderen Unterdeckung besteht. Andere Policen werden möglicherweise gekündigt und bei einem anderen Anbieter zu günstigeren Konditionen abgeschlossen, auf einige Versicherungen – wie zum Beispiel auf die Glasbruchversicherung – wird verzichtet. Zu überlegen ist bei einer solchen Kündigung immer, welche Ausgaben im Schadensfall maximal anfallen. Handelt es sich dabei um Beträge, die man problemlos selbst aufbringen kann, ist es unwirtschaftlich, dafür über viele Jahre Prämien an eine Versicherung zu zahlen.

In vielen Praxen schlummern oft beträchtliche Reserven im Einkauf. Büromaterial, Praxis- und Laborbedarf werden seit Jahren bei den selben Lieferanten bestellt, obwohl es inzwischen wesentlich preiswertere Anbieter gibt. Ein Wechsel der Anbieter sowie regelmäßige Preisvergleiche und das konsequente Ausnutzen von Mengenrabatten und Skonti bringen weitere Einsparungen.

Auch bei den Personalausgaben können Änderungen vorgenommen werden. Hierzu sollte der Arzt jedoch immer eine Rechtsberatung einholen, bevor er ein neues Vergütungssystem einführen kann. Statt eines Pauschalgehaltes setzt sich die Entlohnung der Mitarbeiterinnen aus drei Komponenten zusammen: Einem (niedrigeren) Grundgehalt, steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen (wie zum Beispiel Essens- und Fahrtkostenzuschuss) und Leistungsprämien, die nur dann gezahlt werden, wenn bestimmte, vorab definierte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem das erfolgreiche Absolvieren bestimmter Fortbildungen, aber auch die Senkung der Kosten. Schließlich können die Arzthelferinnen einer Praxis die Kostenentwicklung in einer Praxis unmittelbar beeinflussen – etwa durch sparsamen Umgang mit Verbrauchsmaterialien, durch die Erschließung günstiger Einkaufsquellen oder durch die rationelle Gestaltung der Arbeitsabläufe. Befürchtungen, dass die Veränderung eines Vergütungssystems das Arbeitsklima und das Engagement der Mitarbeiterinnen beeinträchtigen könnte, bestätigen sich bei den wenigsten. Im Gegenteil: Wenn die Mitarbeiterinnen einer Arztpraxis wissen, dass es sich für sie auszahlt, kostenbewusst und im Sinne der Praxis zu handeln und dadurch die Arbeitsplätze zu erhalten werden, werden in der Regel Motivation und Leistung deutlich gesteigert.

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