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– MÜNCHEN (MedCon) Auf das Hautkrebs-Screening haben alle gesetzlich Krankenversicherten ab dem Alter von 35 Jahren einen Anspruch. "Die Aufnahme der Hautkrebsfrüherkennung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung war sinnvoll."
"Denn die Heilungschancen bei einem frühzeitig erkannten Karzinom sind sehr gut. Dies ist gerade vor dem Hintergrund wichtig, dass Hautkrebs die in Deutschland häufigste Art der Krebserkrankung darstellt", sagte Dr. Gabriel Schmidt, hausärztlicher Bereichsvorstand der KVB.
Um den Versicherten, die diese Früherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen möchten, eine bessere Orientierung zu bieten, habe die Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) das Hautkrebs-Screening in ihre elektronische Arztsuche mit aufgenommen.
Seit dem 1. Juli ist die Hautkrebsfrüherkennung eine Kassenleistung. Anbieten dürfen sie aber nur die Hausärzte und Dermatologen, die eine spezielle Schulung absolviert haben. Deshalb hat die KVB in diesem Jahr bereits 66 Schulungen in Bayern durchgeführt, weitere 33 werden noch folgen. Bisher besitzen in Bayern bereits 2830 Hausärzte und 429 Hautärzte die entsprechende Genehmigung.
Auf der Internetseite der KVB steht allen Interessierten ab sofort ein Suchservice zur Verfügung. In die Arztsuche ist die Möglichkeit integriert worden, gezielt die Hausärzte und Dermatologen zu finden, die das neue Angebot der Hautkrebsfrüherkennung als Kassenleistung anbieten. (www.kvb.de)
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